Schlagwort: Saarland

  • Das Napoleonische Dekret vom 15. Oktober 1810

    Eines der ersten Umweltgesetze

    Das Napoleonische Dekret vom 15. Oktober 1810 gilt als eines der ersten umfangreichen „Umweltgesetze“. Zwar gab es bereits zuvor zumeist lokale oder regionale Regelungen, die den Bau und Betrieb von Einrichtungen behandelte, die als „belastend“ galten, aber keine auf „nationaler“ Ebene. Ähnlich verhielt es sich in anderen Staaten. Dadurch, dass ab 1791 die alte „royale“ Gesetzgebung in Frankreich nach und nach abgeschafft oder reformiert wurde, kam es zu Gesetzeslücken. Die proklamierten Freiheitsrechte – insbesondere hinsichtlich des Privatbesitzes – führten ebenso zu einem Anstieg von Emissionen. Wer eine Fabrik besaß, sollte damit machen können was er wollte. Wenngleich die Industrialisierung noch in den Kinderschuhen steckte, wurden Umweltbelastungen nicht zuletzt durch die gesteigerte Kriegsproduktion während der französischen Expansion an bestimmten Orten für die dort lebenden Menschen unerträglich. Daher war es notwendig, eine umfassende Regelung auf den Weg zu bringen:

    Das Napoleonische Dekret vom 15. Oktober 1810 gilt als eines der ersten umfangreichen „Umweltgesetze“. Zwar gab es bereits zuvor zumeist lokale oder regionale Regelungen, die den Bau und Betrieb von Einrichtungen behandelte, die als „belastend“ galten, aber keine auf „nationaler“ Ebene. Ähnlich verhielt es sich in anderen Staaten. Dadurch, dass ab 1791 die alte „royale“ Gesetzgebung in Frankreich nach und nach abgeschafft oder reformiert wurde, kam es zu Gesetzeslücken. Die proklamierten Freiheitsrechte – insbesondere hinsichtlich des Privatbesitzes – führten ebenso zu einem Anstieg von Emissionen. Wer eine Fabrik besaß, sollte damit machen können was er wollte. Wenngleich die Industrialisierung noch in den Kinderschuhen steckte, wurden Umweltbelastungen nicht zuletzt durch die gesteigerte Kriegsproduktion während der französischen Expansion an bestimmten Orten für die dort lebenden Menschen unerträglich. Daher war es notwendig, eine umfassende Regelung auf den Weg zu bringen:

    Napoleon, Kaiser der Franzosen, König von Italien, Schützer des Rheinischen Bundes, Vermittler der Schweiz etc. , etc. , etc.

    Auf den Bericht unseres Ministers vom Innern; Eingesehen die Beschwerden verschiedener Partikularen gegen die Manufakturen und Werkstätten, deren Nutzung ungesunde oder widrige Ausdunstungen veranlassen; Den Bericht, der über diese Anstalten von der Chimiesection der Klasse der physischen und mathematischen Wissenschaften des Instituts erstattet worden; Nach Anordnung unseres Staatsrathes; Haben Wir dekretiert und dekretieren folgendes:

    Erster Artikel: Von Verkündigung dieses Dekrets an, dürfen die Manufakturen und Werkstätten, welche einen ungesunden oder widrigen Geruch verbreiten; nicht mehr ohne Erlaubniß der Verwaltungsbehörden angelegt werden […]1

    Hervorzuheben ist dabei der Fokus auf den Geruch der Emissionen. Dies erklärt sich daraus, dass zu dieser Zeit noch keine ausreichenden Messmethoden und damit Grenzwerte für bestimmte schädliche Stoffe gab. Die einzige „verlässliche“ aber eben auch subjektive Messmethode war der Geruchssinn. Gleichzeitig glaubte man, dass sich Krankheiten durch sogenannte Miasmen verbreiteten, Ausdünstungen, die bei der Zersetzung organischer Stoffe freigesetzt würden. Diese Theorie ging auf den antiken griechischen Arzt Hippokrates von Kos zurück und wurde von den Gelehrten der Aufklärung rezipiert, blieb unter Medizinern jedoch bis in die 1870er Jahre relevant, als sich die Erkenntnisse der Bakteriologie verbreiteten.

    Eine für das Dekret direkt relevante Erkenntnis der Aufklärung war jene, dass saure Gase angeblich eben jene Miasmen desinfizierten. Diese Desinfektionsmethode wurde unter anderem durch die Veröffentlichung Traité des moyens de désinfecter l’air verbreitet. Das 1801 erschienene Buch stammte aus der Feder von Louis-Bernard Guyton de Morveau. Je ein Exemplar wurde durch den damaligen Innenminister Jean-Antoine Chaptal (Innenminister von 1800 bis 1804), ebenfalls Chemiker, an alle französische Präfekten gesendet.2 Auch im deutschsprachigen Raum fand das Werk durch eine Übersetzung des Mediziners Franz-Heinrich Martens zahlreiche Leser. Chaptal und Morveau waren außerdem an einem Gutachten beteiligt, das die Schädlichkeit von Fabriken in Hinblick auf die Ausarbeitung einer Regelung zu deren Errichtung einschätzen sollte. Da Chaptal selbst Fabrikbesitzer war, ist es wenig verwunderlich, dass das Urteil über deren Schädlichkeit milde ausfiel. Mehr noch, er warnte vielmehr vor zu vielen Regulierungen, da dies die wirtschaftliche Entwicklungen einschränken würde. Die Beschwerden über Fabrikemissionen mehrten sich jedoch spätestens ab Beginn der Kontinentalsperre 1806 und der damit hochgefahrenen industriellen Produktion. Ein neues Dekret sollte daher ausgeglichener sein und sowohl die Interessen der Anwohner sowie der Industriellen berücksichtigen.3

    Das Dekret vom 15. Oktober 1810 teilte die Betriebe in drei Kategorien ein. Die erste Kategorie umfasste diejenigen Fabriken und Anlagen, die starke Gerüche ausstießen. Deren Errichtung musste in allen Gemeinden in einem Umkreis von fünf Kilometern publik gemacht werden, sodass die dort lebende Bevölkerung Einsprüche gegen den Bau der Betriebe erheben konnte. Sollten Einsprüche erhoben worden sein, wurde durch den Präfekturrat ein Gutachten erstellt, das wiederum dem Staatsrat vorgelegt wurde. Dieser sollte schließlich über die Genehmigung des Betriebs entscheiden. Die Errichtung von Fabriken in den beiden anderen Kategorien wurden auf lokaler Ebene entschieden, aber auch hier musste die Bevölkerung durch sogenannte commodo- und incommodo-Umfragen mit einbezogen werden. Die entsprechenden Betriebe wurden im Dekret explizit benannt und diese Liste wurde im Laufe des 19. Jahrhunderts stetig erweitert. Vor der Gültigkeit des Dekrets errichtete Anlagen genossen Bestandsschutz.

    Die Regelungen galten in Frankreich mit Anpassungen bis 1917. Als Teil der französischen Gesetzgebung behielt das Dekret auch in allen linksrheinischen Départements nach dem Machtwechsel 1815 Gültigkeit und wurde dort erst durch neue Gewerbeordnungen abgelöst. Die preußische Gewerbeordnung von 1845 orientierte sich dabei stark am französischen Recht und wurde durch das napoleonische Dekret beeinflusst. Festzuhalten ist außerdem, dass das Dekret vom 15. Oktober 1810 keine allumfassende Regelung gegen negative Umwelteinflüsse darstellte. Es ging vorrangig um Geruchsbelästigungen. Wasserverschmutzung, Bodenkontamination, Lärm oder Arbeitsschutz spielten darin keine Rolle. Es finden sich jedoch in den Einwendungen der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner durchaus Argumente, die andere negative Faktoren miteinbeziehen. Wenngleich das Dekret bei weitem nicht perfekt war, stellt es doch einen ersten Versuch dar einen Interessensausgleich zwischen Betroffenen und Industrie zu schaffen sowie allen Beteiligten eine Partizipationsmöglichkeit zu bieten. Das Ausmaß der Industrialisierung war 1810 kaum zu erahnen und damit einhergehenden negativen Auswirkungen auf die Umwelt ebenso wenig.

    Quellen

    o.A., Präfektur-Acten des Rheindepartements. Dritter Jahrgang 1812. Düsseldorf 1812.

    Guyton de Morveau, Louis-Bernard/Martens, Franz Heinrich, Abhandlung über die Mittel die Luft zu reinigen, der Ansteckung zuvorzukommen und die Fortschritte derselben zu hemmen. Weimar 1802.

    Literatur

    Jarrige, François/Le Roux, Thomas, The Contamination of the Earth. A History of Pollutions in the Industrial Age. Übersetzt von Janice Egan und Michael Egan. Cambridge, MA 2020.

    Massard-Guilbaud, Geneviève, Histoire de la pollution industrielle. France, 1789 – 1914. Paris 2010.


    1. Präfectur-Acten des Rheindepartements vom Jahr 1812, 183. ↩︎
    2. Jarrige/Le Roux, Contamination, 65-69. ↩︎
    3. Jarrige/Le Roux, Contamination, 77-79. ↩︎
  • Ein Wort zu Quellen und Forschungsstand

    …und warum sich niemand für die Umweltgeschichte des Saarlandes interessiert


    Die Saarregion war mit Ruhr und Schlesien eines der bedeutendsten Montanreviere im 19. Jahrhundert. Umweltgeschichtlich handelt es sich allerdings um eine terra nova, während das Ruhrgebiet sich in den 80er und 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts einer besonderen Aufmerksamkeit innerhalb dieses noch jungen Forschungsgebietes erfreute. Dass das schlesische Revier damals noch keine umwelthistorische Aufarbeitung erfahren hat, mag vor allem an der politischen Situation kurz vor bzw. nach Öffnung des Eisernen Vorhangs gelegen haben. Mittlerweile wäre ein Blick dorthin lohnenswert.

    Die Quellen für die Umweltgeschichte der Saarregion liegen jedoch nicht an schwer zu erreichbaren Orten und der bisherige Forschungsfokus auf Industriegeschichte sowie -kultur lassen die Vernachlässigung der Umweltgeschichte noch seltsamer erscheinen. Ludwig Linsmayer und Peter Wettmann-Jungblut mutmaßen, dass dafür die „strukturelle Schwäche der ökologischen Bewegung im kleinsten deutschen Flächenstaat“ verantwortlich sei. „Bündnis 90/Die Grünen schafften erstmals 1994 den Einzug in den saarländischen Landtag, womit man der (west)deutschen Entwicklung etwa 10-15 Jahre hinterherhinkte. 1999 scheiterten sie wiederum deutlich an der Fünf-Prozent-Hürde, die bei den Landtagswahlen der Jahre 2004, 2009 und 2012 nur jeweils knapp genommen werden konnte.“1 Und in der Tat blieb die Partei auch 2017 und 2022 unterhalb von 5%. Diese Argumentation kann jedoch nur bedingt überzeugen, da die Partei in zahlreichen kommunalen Gremien bereits vertreten war und entsprechend politischen Einfluss ausüben konnte. Des Weiteren wurde die Umweltgeschichte des Ruhrgebietes seit den späten 1980er Jahren mit einem Höhepunkt in den 1990er Jahren aufgearbeitet. In Nordrhein-Westfalen schafften es Bündnis 90/Die Grünen nur vier Jahre früher in den Landtag, wenngleich die Ergebnisse seither stabiler waren.

    Dennoch, die Schwäche der saarländischen Grünen scheint daher mehr mit politischem Ungeschick und Personalien zu tun zu haben als mit einer strukturellen Schwäche der ökologischen Bewegung. Nimmt man vergleichsweise die Mitgliederzahlen der NABU Landesverbände, zeigt sich, dass der saarländische Landesverband mehr als drei Mal so viele Mitglieder pro Einwohner hat, wie das bevölkerungsreiche Nordrhein-Westfalen (SL 2020: 19.181 ; NRW 2020: ca. 109.000). Vergleicht man die Zahlen von 2012, als die Themen Klimawandel und Biodiversität medial noch nicht in dem Maße präsent waren wie in den letzten Jahren, kommt man für das Saarland sogar auf einen fast sechs Mal höheren pro Kopf Anteil als für Nordrhein-Westfalen (SL 2012: 17.576 ; NRW 2012: ca. 60.000).2 Die aktuellen Mitgliederzahlen für den BUND-Naturschutz haben eine ähnliche Relation, wenngleich die Gesamtzahlen deutlich geringer sind (Saarland 2020: 6.220 ; NRW 2020: 36.394).3 Das Interesse an den Themen Umwelt und Natur ist also gegeben.

    Bleibt man bei der Betrachtung des bisherigen Forschungsstandes beim Bild der terra nova sind allein die Küstenlinien zu erahnen. Neben dem bereits zitierten Aufsatz von Ludwig Linsmeyer und Peter Wettmann-Jungblut, die zu einer Erforschung des Themas aufrufen, finden sich nur wenige weitere Werke, die umweltgeschichtliche Themen mehr oder weniger anreißen. Friedrich Hellwig war einer der ersten Autoren, der sich dezidiert mit einer die Saarregion betreffenden historischen Umweltproblematik beschäftigte. Im Saarbrücker Bergmannskalender erschien 1992 ein Aufsatz über einen Umweltkonflikt in den 1830er Jahren die Errichtung mehrerer Koksöfen betreffend. Für den kurzen Aufsatz verwendete er Quellen aus dem Landeshauptarchiv Koblenz und dem Hauptstaatsarchiv Düsseldorf.4 Im selben Jahr erschien der von Eva Labouvie und Richard van Dülmen herausgegebene Band „Die Saar. Geschichte eines Flusses“. Fast alle Aufsätze schneiden umweltrelevante Themen zumindest an. Hervorzuheben sind die Beiträge von Antje Fuchs, die sich mit der vorindustriellen Nutzung des Flusses beschäftigt,5 Joachim Jacob, welcher die Nutzung während der Industrialisierung beschreibt,6 sowie derjenige von Armin Heinen, der insbesondere über den Zustand im 20. Jahrhundert berichtet.7 Bis auf letzteren verwendet allerdings kein Beitrag Archivquellen.

    Stefan Leiner schneidet ein wichtiges Thema der Umweltgeschichte in seiner 1994 erschienen Dissertationsschrift zu Migration und Urbanisierung des Saar-Lor-Lux-Raumes in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts an. Auf knapp zwanzig Seiten befasst er sich mit den Wohnverhältnissen sowie Hygiene- und Gesundheitsbedingungen von Arbeitsmigranten in der Region sowie der ausgeübten staatlichen Kontrolle.8 Hans-Henning Krämer liefert in der Geschichte der Trinkwasserversorgung an der Saar von 1999 eine der umfangreichsten Arbeiten, die für eine regionale Umweltgeschichte relevant sind, ohne dabei jedoch die Untersuchung in einen größeren umwelthistorischen Rahmen einzubetten.9 Nichtsdestotrotz ist dieses Werk in großen Teilen diesem Forschungsfeld zuzuordnen, da es quellenbasiert von zahlreichen Ressourcenkonflikten sowie hygienisch-gesundheitlichen Mängeln während der Industrialisierung berichtet. Eine leider unveröffentlichte Staatsexamensarbeit am Lehrstuhl für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte von 2001 befasst sich mit dem Thema der Technikfolgenabschätzung und deren Wahrnehmung in der Region von 1873 bis 1914.10 Willmes wertet darin Artikel zu Luft- und Gewässerverschmutzung sowie Bergschäden aus, die in Saarbrücker Zeitung, Saarbrücker Gewerbeblatt, dem Bergmannsfreund sowie dem Saarbrücker Kreisblatt veröffentlicht wurden. Archivquellen werden nicht verwendet.

    Die Arbeiten zur Umweltgeschichte der Region sind folglich an zwei Händen abzuzählen. Neben bereits angeführten möglichen Gründen für dieses Forschungsdesiderat spielt sicherlich auch die Erschließungsproblematik des Themas anhand der Quellen eine Rolle. Während der Zugang bei zeitgeschichtlichen Arbeiten relativ einfach über Akten aus Umweltministerien, Naturschutzbehörden oder Naturschutzvereinen zu bewältigen ist, sucht man in den Aktenbeständen des 19. Jahrhunderts – was selbstredend natürlich ebenfalls für frühere Epochen gilt – vergebens nach dem Schlagwort „Umwelt“. Gerade der Naturschutzgedanke hat sich erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts ausgebildet, wobei sich immerhin schon Akten zur sogenannten Naturdenkmalpflege und ersten Naturschutzbestrebungen in den Beständen des Landesarchivs Saarbrücken finden lassen. Einen weiteren Zugriff auf einen im weitesten Sinne so zu bezeichnenden Umweltschutzgedanken bieten Akten zu Verschönerungs- oder Verkehrsvereinen, die sich um die Jahrhundertwende gründeten. Die Akten zur Konzessionierung gewerblicher Anlagen, die schon nach dem napoleonischen Dekret von 1810 sowie der preußischen Gewerbeordnung 1845 notwendig waren, geben stellenweise Aufschluss über vorhandene – oder auch nicht vorhandene – Interessenskonflikte sowie befürchtete negative Folgen bei der Errichtung von Fabrikanlagen. Die Aktenbestände des Bergamts Saarbrücken bieten nicht nur zahlreiche Einblicke in den Umgang mit Grubenschäden, sondern beinhalten gleichfalls mannigfaltige Informationen zu Ressourcenkonflikten um Wasser sowie Flussverunreinigungen, aber auch zum Gesundheitswesen. Gesundheit und Hygiene sind nicht erst seit der Coronapandemie Themen der Umweltgeschichte, die sich gleichfalls in den Aktenbeständen des 19. Jahrhunderts finden lassen. Die Gefahr von Krankheiten, die eine Folgeerscheinung der Industrialisierung und deren Nebenerscheinungen wie der raschen Urbanisierung waren, beschäftigte bereits die Zeitgenossen. Hilfreiche Aktenbestände bieten bspw. die Jahresberichte der Kreisärzte, in denen sich Befunde zu Ortsbegehungen und den vorherrschenden hygienischen wie gesundheitlichen Zuständen finden lassen. Allerdings fehlt – mit Ausnahme der Akten zu Grubenschäden – eine Quellengattung völlig: Prozessakten, mit denen andere Forschungsarbeiten zur Umweltgeschichte des Ruhrgebiets arbeiten11 , fehlen völlig, da sie ein Opfer von Kriegsschäden wurden.

    Neben den Archivquellen werden ebenso gedruckte Quellen genutzt: So lässt sich in Zeitungen die Rezeption zeitgenössischer Umweltprobleme nachvollziehen, in Reiseführern bzw. -berichten der Blick von außen erfassen und mit Drucksachen von bzw. für (Berg-)Arbeiter die Sicht auf Umweltproblematiken der unteren Schichten bzw. die erzieherischen Absichten der Arbeitgeber aufzeigen. Um den Umfang der Arbeit nicht zu sprengen, werden Themen wie Umwelteinwirkungen durch die Land- und Forstwirtschaft weitestgehend ausgeklammert.


    1. Wettmann-Jungblut, Peter/Linsmayer, Ludwig, Von schwarzen Flüssen und versinkenden Dörfern. Plädoyer für eine umwelthistorische Erweiterung der saarländischen Regionalgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, in: Brigitte Kasten (Hrsg.), Historische Blicke auf das Land an der Saar. 60 Jahre Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung. Saarbrücken 2012, 371–394, hier 373. ↩︎
    2. NABU-Landesverband Saarland (Hg.), Jahresbericht 2020. Lebach 2021, S. 4. Online unter: https://nabu-saar.de/fileadmin/Landesverband/Formalien/NABU-Saarland-Jahresbericht-2020.pdf Stand: 07.02.22 ; NABU-Landesverband Nordrhein-Westfalen (Hg.), Jahresbericht 2020. o.O. 2021, S. 18. Online unter: https://nrw.nabu.de/imperia/md/content/nrw/jahresberichte/jahresbericht-nrw-2020-web.pdf Stand: 07.12.23. ↩︎
    3. BUND Landesverband Saarland (Hg.), Jahresbericht 2020, Saarbrücken 2021, S. 20. Online unter: https://www.bund-saar.de/fileadmin/saarland/Jahresberichte/Jahresbericht2020final.pdf Stand: 07.02.22 ; BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen (Hg.), Jahresbericht 2020, Düsseldorf 2021, S. 28. Online unter: https://www.bund-nrw.de/fileadmin/nrw/dokumente/BUND_NRW/BUNDjahresbericht_2020_web2_01_newCpsIt.pdf Stand: 07.12.23. ↩︎
    4. Hellwig, Friedrich, Die Koksproduktion an der Saar im Widerstreit der Interessen. Industrie und Umwelt – Ein Streitpunkt schon vor 150 Jahren, in: Saarbrücker Bergmannskalender, 1992, 269–276. ↩︎
    5. Fuchs, Antje, Der genutzte Fluß. Vorindustrielles Gewerbe an der Saar, in: Richard van Dülmen/Eva Labouvie (Hrsg.), Die Saar. Geschichte eines Flusses. St. Ingbert 1992, 50–72. ↩︎
    6. Jacob, Joachim, Aneignung und Entfremdung eines Elements. Der industrielle Gebrauch der Saar, in: Richard van Dülmen/Eva Labouvie (Hrsg.), Die Saar. Geschichte eines Flusses. St. Ingbert 1992, 140–160. ↩︎
    7. Heinen, Armin, Der künstliche Strom. Leben in begrenzter Natur, in: Richard van Dülmen/Eva Labouvie (Hrsg.), Die Saar. Geschichte eines Flusses. St. Ingbert 1992, 161–180. ↩︎
    8. Leiner, Stefan, Migration und Urbanisierung. Binnenwanderungsbewegungen ; räumlicher und sozialer Wandel in den Industriestädten des Saar-Lor-Lux-Raumes 1856 – 1910. Saarbrücken 1994. ↩︎
    9. Krämer, Hans-Henning, Vom Dorfbrunnen zum Wasserwerk. Geschichte der Trinkwasserversorgung an der Saar. Blieskastel 1999. Sucht man nach dem Begriff „Umwelt“, so kommt dieser nur im Zeitrahmen des 20. Jahrhunderts vor, in dem Umweltbehörden in das Geschehen eingreifen. An umwelthistorsichen Werken ist im Literaturverzeichnis lediglich Franz Josef Brüggemeiers „Blauer Himmel über der Ruhr“ zu finden. ↩︎
    10. Willmes, Alexander, Technikfolgen und ihre Wahrnehmung im Saargebiet von 1873-1914. Eine Rezeptionsgeschichtliche Untersuchung. Unveröffentlichte Staatsexamensarbeit. Saarbrücken 2001. ↩︎
    11. Vgl. Geissler, Stephanie, Wem gehört die Stadt? Umweltkonflikte im städtischen Raum zur Zeit der Früh- und Hochindustrialisierung in Aachen und Duisburg. Münster 2016 ; Gilhaus, Ulrike, „Schmerzenskinder der Industrie“. Umweltverschmutzung, Umweltpolitik und sozialer Protest im Industriezeitalter in Westfalen 1845 – 1914. Paderborn 1995. ↩︎
  • Willkommen in der Hölle?


    Eine Annäherung an die Geschichte der Saarregion

    Den meisten wird das heutige Saarland vor allem als eines bekannt sein: als Maßeinheit. Ein Saarland entspricht 2.569,78km², oder um es in einer anderen beliebten Maßeinheit der Medien zu sagen: Ein Saarland entspricht fast 360.000 Fußballfeldern. Dieser Vergleich wird am liebsten bei Katastrophenmeldungen bemüht: ein Ölteppich…, ein Heuschreckenschwarm…, ein Waldbrand… alle so groß wie das Saarland. Es ist daher wenig verwunderlich, dass bereits Mitte des 19. Jahrhunderts von der Region als „Hölle“ gesprochen wurde, wohlgemerkt eine romantische Hölle, aber dazu kommen wir ein andermal.1

    Als typische Grenzregion besitzt das Saarland eine sehr wechselhafte Geschichte. Der Begriff „Saarland“ und dessen heutige Grenzen wurden erst nach dem Zweiten Weltkrieg gezogen. In diesem ersten Blogpost will ich daher einen Parforceritt durch die Geschichte der politischen Zugehörigkeit jener Region wagen, die zum heutigen Bundesland werden sollte. Und keine Sorge, wir fangen nicht bei den alten Römern an. Nunja, zumindest nicht ganz…

    Ancien Regime und Französische Revolution

    Wir schreiben die letzten Jahrzehnte des Ancien Regimes. Die ganze Saarregion ist von Römern besetzt. Die ganze Region? Nein, eine von unbeugsamen Galliern Franzosen bevölkerte Festungsstadt hört nicht auf, dem Sonnenkönig zu huldigen… In der Tat blieb die 1680 auf Geheiß Louis XIV. und nach den Plänen von Vauban durch Thomas de Choisy erbaute Festungsstadt Saarlouis eine französische Exklave. Die restliche Region teilte sich in verschiedene kleinere und größere Fürstentümer auf. Diese waren allerdings nicht besetzt, sondern Teil des Heiligen Römischen Reiches. Einer der größten Teile des heutigen Saarlandes gehörte sogar einem Kurfürsten, also jenen für die Kaiserwahl zuständigen Oberhäuptern. Das Kurfürstentum und Erzstift Trier wurde seit 1768 durch Clemens Wenzeslaus von Sachsen regiert, der sich in seiner Amtszeit nur dreimal in Trier blicken ließ und lieber in Koblenz residierte. Der eindeutig größte Teil gehörte allerdings zum Fürstentum Nassau-Saarbrücken, das seit 1768 von Ludwig von Nassau-Saarbrücken regiert wurde. Weitere Teile des späteren Saarlandes gehörten u.a. zu Lothringen und Pfalz-Zweibrücken sowie zu kleineren Herrschaften wie Blieskastel, Saarwellingen oder Dagstuhl. Erste frühindustrielle Versuche fanden vorwiegend in Nassau-Saarbrücken statt, die gesamte Region lebte jedoch wie üblich vom Primärsektor.

    Dies änderte sich mit der Französischen Revolution. Seit 1794 standen die linksrheinischen Gebiete unter direkter französischer Verwaltung, sodass auch dort nach und nach das neue französische Recht eingeführt wurde. Das heutige Gebiet des Saarlandes erstreckte sich auf insgesamt vier der neu gegründeten Départements. Der größte Teil gehörte zum Département de la Sarre, dessen Hauptstadt Trier war. Kleinere Bereiche gehörten zum Département de la Moselle, de la Foret und du Mont-Tonnerre. Das Jahr 1798, in dem auch die Umsetzung dieser Verwaltungsstruktur erfolgte, stellt ein Epochenjahr für die Region dar. Die Errungenschaften der Französischen Revolution machten die Untertanen der Fürsten mit einem Schlag zu Citroyens. Das bedeutete Gleichheit vor dem Gesetz, Abschaffung überkommener Privilegien und Meritokratie.

    Adels- und Kirchengüter wurden durch den französischen Staat beschlagnahmt und bei den Nationalgüterverkäufen versteigert. Die meist bereits durch wohlhabende Notabeln ersteigerten Ländereien und Immobilien sollten deren Reichtum weiter mehren und zum Grundstock von wichtigen Unternehmen werden. Das heute weltweit operierende Keramikunternehmen Villeroy & Boch hat seinen Sitz immer noch in der damals gekauften Benediktinerabtei Mettlach. Die französische Herrschaft hatte allerdings auch ihre Schattenseiten, so wurden für die Expansionskriege Napoleons immer mehr Soldaten gebraucht, wobei die allgemeine Wehrpflicht bereits seit 1793 bestand. Im Spardepartement allein wurden über 13.500 Wehrpflichtige gezogen, was bei der damals deutlich geringeren Bevölkerungszahl und einer „Verlustquote“ von 37% während der Napoleonischen Kriege einen beachtlichen Beitrag zum französischen Heer darstellt. Die aus den „linksrheinischen“ Départements stammenden Soldaten wurden jedoch nicht anders behandelt, als jene aus dem französischen Kernland. In der Armee konnte man schnell aufsteigen, was auch die Karriere des aus Sarrelibre Saarlouis stammenden Marechal Michel Ney zeigte.

    Preußen und Bayern

    Trotz der Repressionen durch den Wehrdienst kann nicht von einem „Befreiungskrieg“ die Rede sein.2 Die jungen „Saarländer“ hätten auch in anderen Armeen kämpfen müssen und an den Errungenschaften der Französischen Revolution hielt man auch nach 1815 fest, als Napoleon endgültig besiegt wurde und Preußen auf dem Wiener Kongress zum größten „Anteilseigner“ des heutigen Saarlandes wurde. Es hätte lieber das benachbarte Sachsen annektiert, jedoch sollte der Kongress ein Gleichgewicht im Mächtekonzert der europäischen Staaten bilden und man wollte eine Machtansammlung Preußens in geschlossenem Staatsgebiet verhindern, stattdessen sprach man ihm „die Wacht am Rhein“ zu. Weitere Teile des Saarlandes gehörten zur Bayerischen Rheinpfalz sowie zu den Fürstentümern Birkenfeld und Lichtenberg. Letzteres sollte 1834 in die Preußische Rheinprovinz eingegliedert werden.

    Wie schon vom Übergang von Ancien Regime zur französischen Herrschaft blieben viele Beamte auch unter den neuen Herren im Staatsdienst, sodass altgediente Amtsträger bereits drei Verwaltungen dienten. Das französische Rechtssystem blieb in den linksrheinischen Gebieten erhalten und wurde daher auch als „Rheinische Institutionen“ betitelt. Diese Tatsache muss scharf ins Auge gefasst und hervorgehoben werden, sonst kann die weitere Entwicklung des preußischen wie bayerischen Rechts nicht nachvollzogen werden. Die Bauernbefreiung musste nicht erst vollzogen werden und auch die Gewerbefreiheit war ein hohes Gut, das für die wirtschaftliche Entwicklung von enormen Vorteil war. Insbesondere, da die Handelswege durch die neue Grenzziehung erneut gestört wurden und es zu Absatzproblemen kam. Die Aufteilung des Saargebietes zwischen Preußen und Bayern (sowie Birkenfeld) blieb bis nach dem Ersten Weltkrieg erhalten.

    Saargebiet bis zur Autonomiezeit

    Das heutige Saarland hat seine Existenz drei Dingen zu verdanken: Kohle, Stahl und sinnloser Zerstörung. In den letzten Kriegstagen zerstörten und flutete die deutsche Armee in Nordfrankreich unzählige Kohlegruben, um sie unbrauchbar zu machen und nur „verbrannte Erde“ zurückzulassen. Als Kompensation erhielt Frankreich bei den Friedensverhandlungen die Kohlegruben des zu gründenden Saargebietes, welches in den Paragrafen 45 bis 50 des Versailler Vertrags geregelt wurde. Die Grenzen des neuen „Saargebietes“, das unter Verwaltung des Völkerbundes gestellt wurde, beinhalteten alle Kohlegruben und das Einzugsgebiet der dort arbeitenden Bergleute. Sie entsprachen jedoch nicht den Grenzen des heutigen Bundeslandes. Im Jahr 1935 sollten die Saarländerinnen und Saarländer dann darüber abstimmen, ob sie den gegenwärtigen Status quo, eine Angliederung an Frankreich oder eine Angliederung an Deutschland wünschten. Mit über 90% der Stimmenanteile wurde für eine Rückgliederung an Deutschland gestimmt, das bereits unter Herrschaft der Nationalsozialisten stand und die das Wahlergebnis für Propagandazwecke nutzten. Die Grenzen des Saargebietes wurden beibehalten, nur wurde es in „Reichsland Saarland“ umbenannt und sollte zum neuen Gau Saar-Pfalz gehören.3


    Nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte die Region zur französischen Besatzungszone, wurde aber 1947 ausgegliedert und in eine eigenständige Verwaltungseinheit mit dem Titel Saarland umgeformt. Die Grenzen wurden im Vergleich zum Saargebiet erweitert und entsprachen ab 1949 nach einer Grenzkorrektur denen des heutigen Bundeslandes. Die begrenzte Autonomie des Saarlandes spiegelte sich in einer eigenen Verfassung von 1947, eigener Staatsangehörigkeit sowie Flagge, Wappen und Hymne wieder. Der Einfluss Frankreichs bspw. auf die Wirtschafts- und Außenpolitik war jedoch enorm. In einer zweiten Saarabstimmung 1955 hatten die Saarländerinnen und Saarländer die Wahl für oder gegen das sogenannte Europastatut zu stimmen. Dies hätte das Saarland zu einer Art „europäischem Terriorium“ machen sollen. Für die noch zu gründenden europäischen Institutionen waren bereits Planungen in und um Saarbrücken vorhanden. Mit einer deutlichen Mehrheit von über 67% entschieden sich die Saarländerinnen und Saarländer gegen das Europastatut und die Rückgliederung an Deutschland erfolgte nach und nach bis zur endgültigen Anbindung an Wirtschaft und Währung 1959.

    Politische Zugehörigkeit – Die Grenzen von Betrachtungsraum und -zeit

    Warum ist dieser Parforceritt durch die Zugehörigkeitsgeschichte für das Thema Umweltgeschichte der Saarregion nun relevant? Es grenzt das Thema nicht nur räumlich, sondern auch zeitlich ein. Da das französische (Revolutions-)Recht an Saar und Blies – die Blies hebt dabei den späteren bayerischen Teil der Region hervor – Gültigkeit besaß, spielt auch die „Umweltgesetzgebung“ eine wichtige Rolle. Das napoleonische Dekret vom 15. Oktober 1810 zu sog. Belastenden Betrieben setzt hier den Beginn der Untersuchung fest. Der Erste Weltkrieg ist zum einen ein natürliches Ende, da die besondere Kriegssituation zahlreiche neue Themenfelder für die Umweltgeschichte eröffnet, wenngleich relevante Prozesse noch bis in die 1920er Jahre geführt wurden. Die politische Situation in der Saargebietszeit führt ebenfalls zu anderen Fragestellungen, wie der Frage nach politisch motivierten bzw. unterstützten (Umwelt-)Prozessen insbesondere gegen die nun französische Bergverwaltung.

    Damit ergibt sich ein Betrachtungszeitraum von 1810 bis 1914/18. Mag dieser zunächst etwas groß und das Projekt daher ambitioniert scheinen, wird dies sogleich durch den Quellenumfang eingegrenzt, denn zur zweiten Hälfte des Jahrhunderts ist das Material deutlich reichlicher als zur ersten Hälfte.

    Literatur

    Behringer, Wolfgang/Clemens, Gabriele: Geschichte des Saarlandes (Beck Wissen). München 2009.

    Herrmann, Hans-Christian/Schmitt, Johannes (Hg.), Das Saarland. Geschichte einer Region. St. Ingbert 2012.


    1. Der Journalist August Becker umschrieb so die Industrieanlagen im Sulzbachtal. Vgl. Becker, August, Die Pfalz und die Pfälzer. Leipzig 1858, S. 710f. ↩︎
    2. Vgl. Planert, Ute, Der Mythos vom Befreiungskrieg. Frankreichs Kriege und der deutsche Süden. Alltag – Wahrnehmung – Deutung, 1792-1841. Paderborn 2007. ↩︎
    3. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die kurze Abhandlung der NS-Vergangenheit nicht den Eindruck der Geschichtsvergessenheit erwecken soll. Allerdings ist das Themenfeld so groß und hat an dieser Stelle nichts mit der eigentlichen Intention des Blogeintrags zu tun, dass darauf verzichtet wurde. Stattdessen soll hier eine Auswahl der umfänglichen Forschungsliteratur bereitgestellt werden:
      Dörrenbecher, Simon, NS-Strafjustiz an der Saar. Nationalsozialistisches Strafrecht in der Rechtsprechung des Sondergerichts Saarbrücken 1939 bis 1945. Berlin 2023.
      Freund, Wolfgang, Volk, Reich und Westgrenze. Deutschtumswissenschaften und Politik in der Pfalz, im Saarland und im annektierten Lothringen 1925-1945. Saarbrücken 2006.
      Herrmann, Hans-Christian (Hg.), Widerstand, Repression und Verfolgung. Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus an der Saar. St. Ingbert 2014.
      Muskall, Dieter, NS-Politik an der Saar unter Josef Bürckel. Gleichschaltung – Neuordnung – Verwaltung. Saarbrücken 1995.
      Thalhofer, Elisabeth, Entgrenzung der Gewalt. Gestapo-Lager in der Endphase des Dritten Reiches. Paderborn 2010. ↩︎